Hintergrund:
Laut Gesetz hat jedes Kind das Recht auf Bildung und das ab dem Alter von einem Jahr. (§ 24 SGB VIII). Bevor jedoch diese Bildung mit der Einschulung zur Pflicht wird, ist die Inanspruchnahme dieses Rechts gebührenpflichtig.
Weil Gebühren halt unpopulär sind, nennt man diese lieber Beitrag.
Diesen sogenannten KiTa-Beitrag, den zahlen natürlich nicht […]
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